Sie gilt vermutlich ab 2020: Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll per Gesetz dafür sorgen, dass Unternehmer für das Alter vorsorgen. Denn während Arbeitnehmer in puncto Rente gesetzlich pflichtversichert sind, besteht für Selbstständige bisher keine Verpflichtung, in die Rentenkasse einzuzahlen.
Künftig soll sich das ändern: Selbstständige sollen demnächst nachweisen, dass sie eine Vorsorge für das Alter treffen – ganz gleich ob über eine gesetzliche oder private Absicherung oder eine Rürup-Rente/ Basisrente. Informieren Sie sich gerne rechtzeitig bei uns, solange Sie noch selbst entscheiden können welche Variante für Sie die bessere ist.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – diesem müssen Unternehmer gerecht werden. Dabei gibt es verschiedene Formen: unter anderem die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge über externe Einrichtungen. Uns hier kommen wir ins Spiel: Im Rahmen von Beratungen und Infoveranstaltungen informieren wir Sie und Ihre Mitarbeiter umfassend. Darüber hinaus wickeln wir die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ab und unterstützen Sie als Arbeitgeber mit der Verwaltung und Betreuung der Verträge. Wir informieren Sie gerne über unsere Rahmenverträge. Profitieren Sie von mehr Ablaufleistung bei gleichem Aufwand.
Sie haben Fragen zum Thema Altersvorsorge für Unternehmer? Sie wünschen weitere Informationen zur Altersvorsorge für Selbstständige oder zur betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen?